Urteil vom Amtsgericht Warstein - 3 C 408/11

Tenor

In dem Rechtsstreit

 

der Frau KL,

Klägerin,

 

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

 

g e g e n

 

Rechtsanwalt RA, Berlin,

Beklagten,

 

hat das Amtsgericht Warsteinauf die mündliche Verhandlung vom 13.09.2012durch für Recht er­kannt:

 

1. Das Versäumnisurteil vom 28.02.2012 bleibt aufrecht erhalten.

2. Die weiteren Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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