Urteil vom Amtsgericht Wesel - 26 C 414/14

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,22 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2012 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 Euro sowie eine Einigungsgebühr in Höhe von 67,50 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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