Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 35 C 323/21

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen;

2.       ferner wird die Beklagte verurteilt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 90,96 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2022 an ihn zu zahlen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, sofern nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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