Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 3 Ca 1553/14

Tenor

  • 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.593,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.06.2014 zu zahlen.

  • 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.349,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 08.12.2014 zu zahlen.

  • 3.

    Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Vergütung entsprechend der  Entgeltgruppe E9 des TVÖD Bund/Land zu gewähren und die entsprechenden in dieser Vergütungsgruppe zu gewährenden Entgelterhöhungen an den Kläger weiterzugeben.

  • 4.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5.

    Der Streitwert wird auf 16.919,28 € festgesetzt.


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