Urteil vom Arbeitsgericht Bielefeld - 2 Ca 1742/24

Tenor

  • Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.07.2024, zugegangen am 26.07.2024, nicht aufgelöst wird.

  • Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen mit 35 Wochenstunden als Maschinenhelfer im Bereich der Druckweiterverarbeitung in dem Betrieb der Beklagten in A weiter zu beschäftigen.

  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • Der Streitwert wird auf 12.200,-€ festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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