Urteil vom Arbeitsgericht Bochum - 3 Ca 1483/03

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht kraft Befristung mit Ablauf des 30.07.2003 geendet hat.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin für die Dauer dieses Feststellungsstreits als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft für die Erteilung muttersprachlichen Unterrichts im Umfang von 16 Unterrichtswochenstunden über den 30.07.2003 hinaus weiter zu beschäftigen.

3. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 8.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.