Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 1 Ca 491/13

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten begründete Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristung zum Ablauf des 31.01.2013 sein Ende gefunden hat.

  • 2.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 3.

    Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 15.000,- festgesetzt.


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