Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 2 Ca 2470/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung zum 30.09.2014 beendet ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über den 30.09.2014 hinaus fortbesteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 30.09.2014 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Oberärztin weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Streitwert 30.000,00 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 74 75

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen