Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 1 Ca 1293/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht aufgrund der Befristungsabrede im gerichtlich protokollierten Vergleich vom 17.02.2021 (1 Ca 2349/20) zum 31.12.2023 beendet wurde.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 14.250,00 EUR festgesetzt.


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