Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ca 1837/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.03.2008 aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Geschäftsleiter in der Niederlassung der Beklagten, E., L., weiter zu beschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert beträgt 43.850,00 Euro.


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