AGG § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.

(3) Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.

(4) Werden Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1 benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

(5) Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen.

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 492/21
23. Februar 2022
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Beschluss vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5. Beschwerdekammer) - 5 TaBV 9/19
5. März 2020
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Urteil vom Arbeitsgericht Stuttgart - 11 Ca 3994/18
7. Februar 2019
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (5. Kammer) - 5 Sa 412/15
21. Juli 2016
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3. Kammer) - 3 Sa 24/16
13. Juni 2016
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 1669/15
3. März 2016
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (4. Kammer) - 4 Sa 616/14
13. Januar 2016
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3. Kammer) - 3 Sa 335/15
21. Dezember 2015
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21. Dezember 2015
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Urteil vom Arbeitsgericht Stuttgart - 26 Ca 947/14
15. April 2015
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