Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ca 4222/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.7.2008 beendet werden wird.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert beträgt 4.200,00 €.


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