Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 14 Ca 192/11

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.12.2010 nicht zum 30.04.2011 aufgelöst wird.

2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.02.2011 nicht zum 30.06.2011 aufgelöst wird.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Streitwert beträgt 23.154,00 EUR.


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