Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 10 Ca 4874/22

Tenor

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2019 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.854,65 € brutto zu zahlen.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.520,70 € brutto zu zahlen.

3.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2020 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.024,64 € brutto zu zahlen.

4.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

5.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das zweite Halbjahr 2021 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

6.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das erste Halbjahr 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 1.679,64 € brutto zu zahlen.

7.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juli bis November 2022 eine zusätzliche Betriebsrente in Höhe von 2.060,70 € brutto zu zahlen.

8.              Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Betriebsrente in der Weise zu ermitteln und auszuzahlen, dass

a) die fiktive Höherversicherungsrente 526,26 € beträgt

b) kein Kürzungsbetrag wegen fehlender Versicherungszeit in Ansatz gebracht wird

9.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

10.              Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40% zu tragen.

11.              Streitwert: 31.218,92 €


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