Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 10 Ca 5537/24

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Beklagten nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 08.10.2024 zum 08.10.2024 aufgelöst wurde oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Beklagten nicht durch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 08.10.2024 zum 30.06.2025 oder einem späteren Zeitpunkt aufgelöst wird.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Streitwert: 21.330,00 €.


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