Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 2 Ca 3389/13

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.863,38 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen. -berichtigt gem. anl. Beschluss-
  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 40,10 € zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin monatlich ab dem 01.01.2014 eine zusätzliche Mitarbeiterrente in Höhe von derzeitig 42,48 € zu zahlen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5. Der Streitwert wird auf 1.529,00 € festgesetzt. -berichtigt gem. anl. Beschluss-

Das Urteil vom 08.04.2014 wird gemäß § 319 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass in der Ziffer 1 der 20.12.2014 als Verzinsungsbeginn durch den 20.12.2013 ersetzt wird (Schreibfehler) und dass in der Ziffer 5 der Streitwert auf 1.903 EUR festgesetzt wird (Rechnungsfehler).


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