Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 3 Ca 3655/10

Tenor

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.728 Euro zu zahlen.

2.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.              Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.

4.              Streitwert des Urteils 5.592 Euro.


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