Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 5264/20

Tenor

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 23.07.2020 nicht zum 28.02.2021 beendet worden ist.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.              Der Streitwert wird auf 14.116,98 € festgesetzt.

4.              Die Berufung wird nicht zugelassen.


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