Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 12 Ca 2616/21

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) seit dem 1.3.2021 zu den zuletzt zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) geltenden Arbeitsbedingungen fortbesteht.

2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger als Ingenieur zu beschäftigen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2) zu 4/7 und der Kläger zu 3/7.

5. Der Streitwert beträgt 50.438,15 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen