Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 1133/25

Tenor

1.              Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin seit dem 01.08.2024 nach der Entgeltgruppe 3 Gruppenstufe 3 des Entgelttarifvertrags der D AG zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 01.08.2024 ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 487,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2025 zu zahlen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

5.              Der Streitwert wird auf 2.925,36 € festgesetzt.

6.              Die Berufung wird nicht zugelassen.


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