Urteil vom Arbeitsgericht Paderborn - 3 Ca 386/15

Tenor

  • 1.

    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag vom 19.07.2012 vorgesehenen Befristungsabrede zum 31.03.2015 geendet hat.

  • 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Dozent für Spanisch, IBS-Sprachbereich, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.

  • 3.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4.

    Der Streitwert wird auf 15.748,84 € festgesetzt.


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