Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 3 Ca 2047/14

Tenor

  • 1.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2013 zu zahlen.

  • 2.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.04.2013 zu zahlen.

  • 3.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.07.2013 zu zahlen.

  • 4.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.10.2013 zu zahlen.

  • 5.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2014 zu zahlen.

  • 6.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.04.2014 zu zahlen.

  • 7.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.07.2013 zu zahlen.

  • 8.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.10.2014 zu zahlen.

  • 9.

    Der Beklagte wird verurteilt, die gezahlte Bruttolohnsumme des Geschäftsjahres 2014 anzugeben.

  • 10.

    Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 18 % die Klägerin und zu 82 % der Beklagte.

  • 11.

    Der Streitwert beträgt 1.800 €.


1 2 3 4 8 9 10 11 12 19 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen