Urteil vom Arbeitsgericht Siegburg - 3 Ca 726/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 10.05.2023, zugegangen am 11.05.2023, nicht aufgelöst wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Streitwert: 9.984,30 €.


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