Urteil vom Arbeitsgericht Wuppertal - 3 Ca 576/10

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 968,12 EUR (i.W. neunhundertachtundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 303,30 EUR (i.W. dreihundertdrei Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.02.2010, aus 98,54 EUR (i.W. achtundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.03.2010, aus 106,86 EUR (i.W. einhundertsechs Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.04.2010, aus 90,22 EUR (i.W. neunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.05.2010, aus 96,62 EUR (i.W. sechsundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.06.2010, aus 81,90 EUR (i.W. einundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.07.2010, aus 97,90 EUR (i.W. siebenundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.08.2010 und aus 92,78 EUR (i.W. zweiundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto seit dem 01.09.2010 zu zahlen.

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, die Verkaufsstellenprämie des Klägers mit der Begründung, dass dieser sich weigere, die "bis zu-Zeiten" gemäß Betriebsvereinbarung vom 31.05.1991 zu leisten, zu kürzen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Streitwert: 3.485,16 EUR (i.W. dreitausendvierhundertfünfundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend).


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.