Urteil vom Finanzgericht Münster - 10 K 647/03 E

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheids vom 13.5.02 über die Ablehnung der Ände-rung der Einkommensteuerveranlagungen 1996 und 1998 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.1.03 werden die Einkommenssteuerbeschei-de für 1996 und 1998 vom 2.1.2002 geändert und die Einkommensteuern für 1996 auf 7.948,54 Euro und für 1998 auf 0 Euro herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kos-tenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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