Beschluss vom Finanzgericht Münster - 8 Ko 3497/09 KFB

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Finanzgerichts Münster vom 16.09.2009 im Verfahren 8 K 4210/04 GrE, geändert am 16.11.2009, wird mit der Maßgabe abgeändert, dass die der Erinnerungsgegnerin zu erstattenden Kosten auf EUR 11.192,25 herabgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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