Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 15 Ta 304/96

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.1996 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Der Beschwerdewert wird auf 30.491,52 DM festgesetzt.

Die weitere sofortige Beschwerde wird zugelassen.


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