Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Ta 571/03

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 01.07.2003 gegen den Zwangsgeld-Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 23.06.2003 6 Ca 3455/02 v -, zugestellt am 25.06.2003, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Beschwerdewert: 1.000,-- €.


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