Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 582/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.08.2010 aufgehoben.

Die Sache wird gem. § 572 Abs. 3 ZPO zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.