Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ta 68/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Burgmer u. a. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.11.2010 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 40.571,44 € und für den Vergleich auf 154.435,53 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.