Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1475/13

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 09.10.2013 - 4 Ca 257/13 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt in die Altersrente Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der Versorgungsordnung der D. bank vom 02.01.1992 i. V. m. der Zusatzvereinbarung unter Berücksichtigung eines Steigerungssatzes für die 25 Jahre und eines Beschäftigungsgrades von 97,04 % zu gewähren.

2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 66 % und der Beklagten zu 34 % auferlegt.

4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.


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