Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 60/25

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 18.03.2025 gegen den Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.02.2025 - Az.: 4 Ca 5902/24 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass damit keine Entscheidung zur Abgrenzung von staatlicher und Kirchengerichtsbarkeit getroffen wird.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

III. Der Streitwert wird  für das Beschwerdeverfahren auf 833,33 € festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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