Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 1853/01

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.12.2001 - 5 Ca 1715/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Tenor wird klarstellend wie folg neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin um 1/4 nicht aufgrund Befristung zum 31.12.2001 beendet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte L1xx zu tragen.


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