Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1415/05

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.04.2005 - 2 Ca 159/05 - teilweise abgeändert:

Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 881,73 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.12.2004.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.


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