Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 26/06

Tenor

Auf die Beschwerde des Wahlvorstands wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.03.2006 - 2 (1) BVGa 1/06 - abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, an den Wahlvorstand eine Liste herauszugeben

a.) mit allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern unter Angabe der Namen und Vornamen, des Geburts- und Eintrittsdatums sowie des Geschlechts, wobei die aus Sicht der Arbeitgeberin als leitende Angestellte einzustufenden Arbeitnehmer zu kennzeichnen sind, und

b.) mit allen bei ihr tätigen Leiharbeitnehmern, die am 28.04.2006 länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind oder länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden sollen, unter Angabe der Namen und Vornamen, des Geburtsdatums und des Geschlechts.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87
88
89

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.