Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 661/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 18.07.2006 - 4 Ca 15/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 859,50 € festgesetzt.


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