Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 6 Ta 357/07

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 01.06.2007 - 1 Ca 1771/06 - wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren auf 31.666,67 EUR und für den Prozessvergleich vom 19.04.2007 auf 50.191,67 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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