Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Sa 1957/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27. September 2007 (3 Ca 5683/06) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers von seinem Arbeitsplatz als Teamleiter des Warenverteilzentrums Schmuck in E2 nach H7 als Qualitätskontrolleur unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5, die Beklagte zu 3/5.

Der Streitwert wird auf 5.500,00 Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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