Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1045/08

Tenor

hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 23.03.2009

durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hackmann

sowie die ehrenamtlichen Richter Möllers und Menke

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des beklagten Erzbistums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.05.2008 – 2 Ca 118/08 – teilweise abgeändert.

Die Feststellungsklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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