Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Ta 557/10

Tenor

Unter Zurückweisung des Antrags der Beklagten auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist wird die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.05.2010 - 1 Ca 531/10 - als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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