Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBVGa 2/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats – unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin – wird der Beschluss des  Arbeitsgerichts  Iserlohn  vom 12.07.2016  – 2 BVGa 9/16 – teilweise abgeändert und der Tenor insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Arbeitgeberin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,-- € wegen einer jeden Zuwiderhandlung aufgegeben, es bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 2 BV 28/16 (Arbeitsgericht Iserlohn) zu unterlassen, im Betrieb in Q  Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen anzuordnen und/oder deren Durchführung zu dulden, solange nicht die Zustimmung des Betriebsrats oder eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle vorliegt, es sei denn, es ist ein Notfall gegeben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen