Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 653/17

Tenor

Auf die Beschwerde der der Klägerin beigeordneten Rechtsanwälte wird die Vergütungsfestsetzung des Arbeitsgerichts Münster zum dortigen Verfahren 2 Ca 490/16 dahin abgeändert, dass die an diese im Rahmen der Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung auf insgesamt 1.465,57 EURO (weitere 89,25 EURO) festgesetzt wird.


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