Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 186/21

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11. Mai 2021 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 6. Mai 2021 – 3 Ca 740/20 – wird zurückgewiesen.

Der Beschluss wird von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert bis zur Verfahrenstrennung und teilweisen Klagerücknahme im Termin vom 8. Juli 2020 insgesamt 10.250,00 € und in der Zeit danach 8.000,00 € betragen hat.

              Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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