Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 492/21

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.02.2021/23.04.2021, 2 Ca 900/20, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 16.06.2020 aufgelöst worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2020 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 80.000 EUR brutto aufgelöst.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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