Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 159/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 04.05.2023 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.04.2023 – 6 Ca 2530/19 - wird der Beschluss aufgehoben.

Der Beschluss vom 18.12.2019 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass die Klägerin zukünftig Raten in Höhe von 32,00 € aus ihrem Einkommen zu leisten hat.

Der Zeitpunkt des Beginns der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht festgelegt.

Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen


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