Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 886/02

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.05.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 2 (9) Ca 11556/01 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Der Streitwert beträgt unverändert 25.602,06 EUR.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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