Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 (3) Sa 194/

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 17.10.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 11 Ca 12761/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten nicht vor dem 30.06.2002 beendet worden ist. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.052,96 EUR nebst 8,62 % Zinsen seit dem 20.12.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert beträgt unverändert 18.212,70 EUR.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.