Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 187/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2004 - 2 Ca 1272/04 - aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.


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