Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 1314/06

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.10.2006

– 4 Ca 1452/06 – wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Urlaub der Klägerin aus dem Jahr 2006 nicht durch die Freistellung im Jahr 2006 erfüllt worden ist.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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