Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 933/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung – das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.03.2007 – 1 Ca 568/06 - teilweise abgeändert: Die Zahlungsklage wird in Höhe eines Betrags von 325,23 € (Weihnachtsgeld 2006 und Überstundenzuschläge) abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt die Klägerin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3, die Kosten der Berufung tragen beide Parteien zu je 50 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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